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1. Erlaubnis zur Unter/Vermietung
Die Frage der Erlaubnis zur Vermietung Ihrer Wohnung sollte mit Ihrer Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer geklärt sein.
Die Agentur geht davon aus, dass dem Wohnungsanbieter diese Zustimmung vorliegt.
2. Allgemeine Informationen
Erstellen Sie eine Liste mit nützlichen Telefonnummern wie z. B. vom Hausmeister, Nachbarn oder Kontaktpersonen, die im Notfall benachrichtigt werden könnten. Denken Sie gegebenenfalls an eine Pflegeanleitung für Ihre Pflanzen und vergessen Sie nicht, die Bedienungsanleitungen für die technischen Geräte zusammenzustellen.
3. Haftung bei Schäden
Für Schäden, die an der Wohnung oder den Räumen verursacht werden, haftet die private Haftpflichtversicherung des Mieters/Untermieters. Dies gilt aber nicht für Gegenstände, die sich in der Wohnung befinden. Das Inventar gilt als "geliehen" und ist von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Schäden am Inventar werden üblicherweise aus der Kautionssumme, die der Mieter als Sicherheit hinterlegen muss, reguliert.
Vereinbaren Sie gegebenenfalls mit Ihrem neuen Unter/Mieter, dass er eine private Haftpflichtversicherung vorlegt, die Mietsachschäden mit einschließt.
Die Hausratversicherung, die Schäden wie Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Brand und Sturm reguliert, bleibt Sache des Vermieters, der die Untervermietung aber dem Versicherer zum Erhalt des Versicherungsschutzes melden sollte.
4. Kündigungsfristen
In der Regel wird ein zeitlich befristeter Mietvertrag abgeschlossen, der beide Parteien an den im Mietvertrag festgelegten Zeitraum bindet.
Beide Parteien haben aber die Möglichkeit, eine individuelle Kündigungsfrist zu vereinbaren.
Ansonsten kann auch die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu Grunde gelegt werden.
Eine Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
5. Mietvertrag
coming home stellt bei einer erfolgreichen Vermittlung einen juristisch geprüften Mietvertrag zur Verfügung.
In dem Fall sollten zusätzliche Vereinbarungen aus Beweisgründen schriftlich festgehalten werden. Hierzu gehört vor allem die Übernahme und Abrechnung der Telefonkosten oder die Frage, ob in der Wohnung geraucht werden darf.
Wir empfehlen unseren Kunden als Anlage zum Mietvertrag die Erstellung einer Inventarliste sowie ein Übernahme- bzw. Abnahmeprotokoll, indem der Zustand der Wohnung dokumentiert wird.
Sollten noch Fragen offen sein, stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.
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