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1. Haftung bei Schäden
Für Schäden, die an der Wohnung oder den Räumen verursacht werden, haftet die private Haftpflichtversicherung des Mieters/Untermieters. Dies gilt aber nicht für Gegenstände, die sich in der Wohnung befinden. Das Inventar gilt als "geliehen" und ist von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Schäden am Inventar werden üblicherweise aus der Kautionssumme, die der Mieter als Sicherheit hinterlegen muss, reguliert.
Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach einer Zusatzpolice zur normalen Haftpflichtversicherung, die diese Schäden (Mietsachschäden) abdeckt.
Die Hausratversicherung, die Schäden wie Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Brand und Sturm reguliert, bleibt Sache des Vermieters, der die Untervermietung aber dem Versicherer zum Erhalt des Versicherungsschutzes melden sollte.
2. Kündigungsfristen
In der Regel wird ein zeitlich befristeter Mietvertrag abgeschlossen, der beide Parteien an den im Mietvertrag festgelegten Zeitraum bindet.
Beide Parteien haben aber die Möglichkeit, eine individuelle Kündigungsfrist zu vereinbaren.
Ansonsten kann auch die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu Grunde gelegt werden.
Eine Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
3. Mietvertrag
coming home stellt bei einer erfolgreichen Vermittlung einen juristisch geprüften Mietvertrag zur Verfügung.
In dem Fall sollten zusätzliche Vereinbarungen aus Beweisgründen schriftlich festgehalten werden. Hierzu gehört vor allem die Übernahme und Abrechnung der Telefonkosten oder die Frage, ob in der Wohnung geraucht werden darf.
Wir empfehlen unseren Kunden als Anlage zum Mietvertrag die Erstellung einer Inventarliste sowie ein Übernahme- bzw. Abnahmeprotokoll, indem der Zustand der Wohnung dokumentiert wird.
Sollten noch Fragen offen sein, stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.
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