1. Die Wohnagentur coming home wird beauftragt, die Anmietung von Wohnraum zu vermitteln bzw. eine
Gelegenheit hierzu nachzuweisen. In Erfüllung des Auftrages erhält der Auftraggeber Angebote von
Vermietern, die ihm vorher nicht bekannt waren. Der Nachweis kann auch telefonisch oder per Fax/e-Mail
erfolgen. Sollte dem Auftraggeber ein Angebot schon bekannt sein, ist die Wohnagentur coming home
unverzüglich unter Angabe der Quelle zu unterrichten.
2. Mit dem Abschluss eines Mietvertrages (mündlich oder schriftlich/per Internet) wird eine
Vermittlungsgebühr fällig.
Preisliste
Für die erfolgreiche Vermittlung ist an die Wohnagentur eine Provision (lt. unserer AGB) wie folgt zu zahlen:
Mietdauer 1 bis 7 Monate
25% von der für den gesamten Zeitraum zu zahlenden Miete
Mietdauer ab 8 Monaten
= 2 Monatsmieten
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Die Berechnungsgrundlage für die Provision ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert Nebenkosten angegeben worden sind. Änderungen des Mietzinses nach Abschluss des Mietvertrages haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des Provisionsanspruches.
4. Eine Stornierung oder vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keine Ansprüche gegen die Wohnagentur coming home. Der Anspruch der Wohnagentur coming home auf die ungekürzte Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Wohnagentur coming home unverzüglich vom Abschluss oder Nichtabschluss eines Mietvertrages zu unterrichten und ihr eine Kopie des Mietvertrages zu übergeben.
6. Die Angebote sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber persönlich bestimmt. Die dem Auftraggeber mitgeteilten Adressen dürfen ohne Zustimmung der Agentur auch nach Ablauf des Vermittlungsauftrages nicht weiter verwendet werden. Dieses gilt insbesondere auch für Auslandsadressen. Bei einer erneuten Verwendung der mitgeteilten Adressen durch den Auftraggeber oder einer Weitergabe an Dritte, wird eine Vertragsstrafe in Höhe der gemäß Punkt 2 dieser Vereinbarung zu zahlenden Vermittlungsgebühr vereinbart. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
7. Kommt aufgrund des Angebotes statt des ursprünglich vermittelten oder nachgewiesenen Mietvertrages eine anderer Mietvertrag zustande, so berechnet sich der Provisionsanspruch nach dem zustande gekommenen Mietverhältnis. Punkt 2 dieser AGB bleibt unberührt.
8. Den Angeboten liegen die vom Vermieter erteilten Auskünfte zugrunde. Trotz aller Sorgfalt kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit nur eine Haftung übernommen werden, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Wohnagentur coming home beruht. Ebenso wird für Schäden, die durch die Vermietung entstehen, lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
10. Nachträgliche Änderungen des Vermittlungsauftrages gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Sollten eine oder mehrere Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der ursprünglichen Klausel tritt eine Regelung, die dem Willen der Parteien mutmaßlich entspricht.