allgemeine geschäftsbedingungen.
Wir arbeiten nach dem Erfolgsprinzip:
Ihre Anfrage bleibt unverbindlich und kostenlos, bis Sie sich für ein Objekt entschieden haben und es zu einem Mietvertragsabschluss kommt.
War unsere Vermittlungstätigkeit erfolgreich, erhält die Agentur eine Vermittlungsprovision, die sich nach dem Anmietzeitraum berechnet:
Für die erfolgreiche Vermittlung ist an die Wohnagentur eine Provision (laut unseren AGB) wie folgt zu zahlen:
| Mietdauer |
Kosten |
| 1 bis 7 Monate |
25% von der für den gesamten Zeitraum zu zahlenden Miete |
| ab 8 Monaten |
2 Monatsmieten |
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Für angefangene Monate wird die Provision anteilig und tagesgenau abgerechnet.
Kommt es zu einer Verlängerung des Mietvertrages, ist diese ebenfalls provisionspflichtig.
Unsere AGBs lauten wie folgt:
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Die Wohnagentur coming home wird beauftragt, die Anmietung von Wohnraum zu vermitteln bzw. eine Gelegenheit
hierzu nachzuweisen. In Erfüllung des Auftrages erhält der Auftraggeber Angebote von Vermietern, die ihm vorher
nicht bekannt waren. Der Nachweis kann auch telefonisch oder per Fax/e-Mail erfolgen. Sollte dem Auftraggeber
ein Angebot schon bekannt sein, ist die Wohnagentur coming home unverzüglich unter Angabe der Quelle
zu unterrichten.
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Mit dem Abschluss eines Mietvertrages (mündlich oder schriftlich/per Internet) wird eine Vermittlungsgebühr fällig.
Auch Verlängerungen des Mietverhältnisses sind provisionspflichtig. Insoweit wird eine Gesamtmietdauer
(ursprüngliche Mietdauer und Verlängerung) zur Berechnung der Provision herangezogen.
Preisliste (Stand 01/2008)
Für die erfolgreiche Vermittlung ist an die Wohnagentur eine Provision (lt. unserer AGB) wie folgt zu zahlen:
Mietdauer 1 bis 7 Monate = 25% von der für den gesamten Zeitraum zu zahlenden Miete
Mietdauer ab 8 Monaten = 2 Monatsmieten
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Die Berechnungsgrundlage für die Provision ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert
Nebenkosten angegeben worden sind. Änderungen des Mietzinses nach Abschluss des Mietvertrages haben keinen
Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des Provisionsanspruches.
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Eine Stornierung oder vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keine Ansprüche gegen die Wohn-
agentur coming home. Der Anspruch der Wohnagentur coming home auf die ungekürzte Vermittlungsgebühr bleibt
hiervon unberührt.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Wohnagentur coming home unverzüglich vom Abschluss oder Nichtabschluss
eines Mietvertrages zu unterrichten und ihr eine Kopie des Mietvertrages zu übergeben.
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Die Angebote sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber persönlic h bestimmt. Die dem Auftraggeber
mitgeteilten Adressen dürfen ohne Zustimmung der Agentur auch nach Ablauf des Vermittlungsauftrages nicht weiter
verwendet werden. Dieses gilt insbesondere auch für Auslandsadressen. Bei einer erneuten Verwendung der mit-
geteilten Adressen durch den Auftraggeber oder einer Weitergabe an Dritte, wird eine Vertragsstrafe in Höhe der
gemäß Punkt 2 dieser Vereinbarung zu zahlenden zahlenden Vermittlungsgebühr vereinbart.
Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
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Kommt aufgrund des Angebotes statt des ursprünglich vermittelten oder nachgewiesenen Mietvertrages eine anderer
Mietvertrag zustande, so berechnet sich der Provisionsanspruch nach dem zustande gekommenen Mietverhältnis.
Punkt 2 dieser AGB bleibt unberührt.
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Den Angeboten liegen die vom Vermieter erteilten Auskünfte zugrunde. Trotz aller Sorgfalt kann für die Richtigkeit und
Vollständigkeit nur eine Haftung übernommen werden, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der
Wohnagentur coming home beruht. Ebenso wird für Schäden, die durch die Vermietung entstehen, lediglich bei Vor-
satz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
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Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
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Nachträgliche Änderungen des Vermittlungsauftrages gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Sollten eine oder
mehrere Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An Stelle der ursprünglichen Klausel tritt eine Regelung, die dem Willen der Parteien mutmaßlich entspricht.
Stand 01/2008
Unsere AGBs können Sie sich auch hier herunterladen.